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In Geschäften im Nordosten von Lincolnshire kam es zu heftigen Protesten wegen illegaler E-Zigaretten

May 24, 2023May 24, 2023

Es wurde festgestellt, dass bei einigen zum Verkauf stehenden Tanks das Vierfache des gesetzlichen Grenzwerts überschritten wurde

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Beamte der Trading Standards im Nordosten von Lincolnshire haben ein Vorgehen gegen Geschäfte im Bezirk eingeleitet, die illegale E-Zigaretten verkaufen, wie der Rat bekannt gegeben hat.

Das Team hat eine Reihe von Inspektionen bei mehreren kleinen Einzelhändlern im Bezirk durchgeführt und festgestellt, dass etwa zwei Drittel der besuchten Geschäfte illegale, nicht registrierte Einweg-E-Zigaretten verkauften. Laut Gesetz dürfen E-Zigaretten ein internes Tankvolumen von nicht mehr als 2 ml haben und der Nikotingehalt in der E-Zigarette darf 20 mg/ml (oder 20 Prozent) nicht überschreiten.

Wie bei Tabakerzeugnissen müssen diese Artikel und jedes dieser Geräte bestimmte Gesundheitswarnungen aufweisen, und die darin enthaltene Flüssigkeit sollte vor dem Verkauf bei der MHRA (Medicines and Health Care Products Regulatory Agency) registriert werden.

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Der Rat sagte, dass mehrere Hundert verdächtige E-Zigaretten von den Geschäften freiwillig abgegeben oder aus dem Verkauf genommen wurden. Die Geschäfte behaupteten, sie hätten die Produkte falsch verkauft und sie unter dem Eindruck gekauft, sie könnten legal verkauft werden.

Ein Sprecher des North East Lincolnshire Council sagte: „Während keines der Produkte die maximale Nikotinstärke überschritt, hatten sie alle Tanks, die die maximale Größe übertrafen, in einigen Fällen sogar um das Vierfache des zulässigen Grenzwerts. Dieses Problem ist nicht darauf beschränkt.“ North East Lincolnshire und Tausende solcher Geräte wurden in den letzten Monaten von Beamten der Trading Standards im gesamten Vereinigten Königreich beschlagnahmt.

„Das Trading Standards-Team hat mit seinen Kollegen in den Bereichen, in denen diese Großhändler tätig sind, Kontakt aufgenommen, um sicherzustellen, dass sie besucht und beraten werden und der Vertrieb solcher Waren gestoppt wird. Einzelhändler wurden an die Notwendigkeit erinnert, eine Due-Diligence-Prüfung durchzuführen.“ die Produkte, die sie zum Weiterverkauf kaufen, und ihre Verantwortung in Bezug auf Minderjährige und Stellvertreterverkäufe.“

Der Rat fügte hinzu, dass es illegal sei, ein Einweggerät zum Verkauf anzubieten, wenn es mehr als etwa 600 Sprühstöße bietet – es wurde festgestellt, dass viele der betreffenden Artikel bis zu 5.000 Sprühstöße bieten.